Honorar für Leistungen bei der Tragwerksplanung (HOAI, Teil VIII)


1. Anrechenbare Kosten Erläuterungen:
anrechenbare Baukosten min. 10.226,- und max. 10.000.000,- €
 
2. Honorarsatz und 100%-Honorar (nach §65 Abs. 1)
Honorarzone, Mindessatz Eingabe: 1, 2, 3, 4 oder 5
% Höherbewertung des Mindestsatzes
0% = unten, 50% = Mitte, 100% = oben
 
3. Honorar für Grundleistungen Bewertung nach § 64
% LP1 - Grundlagenermittlung   3.00 %
% LP2 - Vorplanung 10.00 %
% LP3 - Entwurfsplanung 12.00 %
% LP4 - Genehmigungsplanung 30.00 %
% LP5 - Ausführungsplanung 42.00 %
% LP6 - Vorbereitung der Vergabe   3.00 %
 
4. Zuschläge zum Honorar
% § 24 (2) erhöhte Anforderungen
nur für LP 1 und 2 abzurechnen
% § 66 (5) Umbauten zwischen 20 und 50 % auf § 64

5. Honorar für Besondere Leistungen § 64 (3) rechte Spalte
Betrag für die Besonderen Leistungen  ...näher zu erläutern
% Bewertung von Besonderen Leistungen  ...näher zu erläutern
 
6. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
% Nebenkosten
 pauschal auf Honorare
% Mehrwertsteuer
 
 
7. Zusammenstellung des Honorars
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