Honorarberechnung nach HOAI 2009

Erläuterungen:

Leistungen bei Ingenieurbauwerken (Teil 3, Abs. 3)

§ 40


Anstatt des Dezimalkommas ist ein Punkt zu setzen, z.B. 54340.45

wichtiger Hinweis!


1. Anrechenbare Kosten

§ 41

anrechenbare Baukosten

min. 25565.00 € und < 25000000.00 €


2. Honorarsatz und 100%-Honorar

§ 43 und Anlage 3, Abs. 3.4

-

Honorarzone, Mindestsatz

Eingabe: 1, 2, 3, 4 oder 5

%

zzgl. der Differenz zum Höchstsatz

0% = unten, 100% = oben


3. Honorar für Grundleistungen

§ 42

%

LP1 - Grundlagenermittlung

  2.00 %

%

LP2 - Vorplanung

15.00 %

%

LP3 - Entwurfsplanung

30.00 %

%

LP4 - Genehmigungsplanung

  5.00 %

%

LP5 - Ausführungsplanung

15.00 %, bis zu 35 % möglich

%

LP6 - Vorbereitung der Vergabe

10.00 %

%

LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe

  5.00 %

%

LP8 - Bauoberleitung

15.00 %

%

LP9 - Objektbetreuung und Doku

  3.00 %


4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Modernisierung, etc.

%

§ 35 Leistungen im Bestand

min. 20 % bis zu 80 % auf alle LPs und öBÜ

%

§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen

bis zu 50 % auf LP8 und öBÜ


5. Honorar für Besondere Leistungen

z.B. nach Anlage 2, Abs. 2.8

Betrag für die Besonderen Leistungen

z.B. Verfahrens- und Prozesstechnik

%

Bewertung der Besonderen Leistungen

z.B. als zusätzliche Leistungsphase

%

der anrechenbaren Baukosten für öBÜ

Anlage 2, Abs. 2.8.8, zwischen 2.3 und 3.5 %


6. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

%

Nebenkosten

pauschal auf Honorare

%

Mehrwertsteuer

 


8. Zusammenstellung des Honorars

 

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