Honorarberechnung nach HOAI 2009

Erläuterungen:

Leistungen bei der technischen Ausrüstung (Teil 4, Abs. 2)

§ 51


Anstatt des Dezimalkommas ist ein Punkt zu setzen, z.B. 54340.45

wichtiger Hinweis!


1. Anrechenbare Kosten

§ 52

anrechenbare Baukosten

min. 7500.00 € und < 3800000.00 €


2. Honorarsatz und 100%-Honorar

§ 54 und Anlage 3, Abs. 3.6

-

Honorarzone, Mindestsatz

Eingabe: 1, 2 oder 3

%

zzgl. der Differenz zum Höchstsatz

0% = unten, 100% = oben


3. Honorar für Grundleistungen

§ 53

%

LP1 - Grundlagenermittlung

  3.00 %

%

LP2 - Vorplanung

11.00 %

%

LP3 - Entwurfsplanung

15.00 %

%

LP4 - Genehmigungsplanung

  6.00 %

%

LP5 - Ausführungsplanung

18.00 %

%

LP6 - Vorbereitung der Vergabe

  6.00 %

%

LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe

  5.00 %

%

LP8 - Objektüberwachung

33.00 %

%

LP9 - Objektbetreuung und Doku

  3.00 %


4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Modernisierung, etc.

 

%

§ 35 Leistungen im Bestand

min. 20 % bis zu 80 % auf alle LPs

%

§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen

bis zu 50 % auf LP8


5. Honorar für Besondere Leistungen

z.B. nach Anlage 2, Abs. 2.11

Betrag für die Besonderen Leistungen

z.B. Betriebskostenberechnungen

%

Bewertung der Besonderen Leistungen

z.B. als zusätzliche Leistungsphase


6. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

 

%

Nebenkosten

pauschal auf Honorare

%

Mehrwertsteuer

 


7. Zusammenstellung des Honorars

 

 

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