Honorarberechnung nach HOAI 2009

Erläuterungen:

Leistungen der Tragwerksplanung (Teil 4, Abs. 1)

 


Anstatt des Dezimalkommas ist ein Punkt zu setzen, z.B. 54340.45

wichtiger Hinweis!


1. Anrechenbare Kosten

§ 48

anrechenbare Baukosten

min. 10226.00 € und < 10000000.00 €


2. Honorarsatz und 100%-Honorar

§ 50

-

Honorarzone, Mindestsatz

Eingabe: 1, 2, 3, 4 oder 5

%

zzgl. der Differenz zum Höchstsatz

0% = unten, 100% = oben


3. Honorar für Grundleistungen

§ 49

%

LP1 - Grundlagenermittlung

  3.00 % bzw. bei Ingenieurbauwerke enthalten

%

LP2 - Vorplanung

10.00 %

%

LP3 - Entwurfsplanung

12.00 %

%

LP4 - Genehmigungsplanung

30.00 %

%

LP5 - Ausführungsplanung

42.00 % bzw. 26 % ohne Schalpläne

%

LP6 - Vorbereitung der Vergabe

  3.00 %


4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Modernisierung, etc.

 

%

§ 35 Leistungen im Bestand

min. 20 % bis zu 80 % auf alle LPs

%

§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen

bis zu 50 % bei Leistungen zur Bauüberwachung


5. Honorar für Besondere Leistungen

z.B. nach Anlage 2, Abs. 2.10

Betrag für die Besonderen Leistungen

z.B. vorgezogene, prüfbare Berechnungen

%

Bewertung der Besonderen Leistungen

z.B. als zusätzliche Leistungsphase

Leistungen zur Bauüberwachung

siehe Zuschlag nach § 36


6. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

 

%

Nebenkosten

pauschal auf Honorare

%

Mehrwertsteuer

 


7. Zusammenstellung des Honorars

 

 

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